Laubenbrand war böswillige Alarmierung


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Einsatzort Details

Kiebitzstraße
Datum 09.06.2013
Alarmierungszeit 00:52 Uhr
Alarmierungsart Digitaler Meldeempfänger
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Aurich
Polizei

    Einsatzbericht

    Die Ortsfeuerwehr Aurich wurde in der Nacht zu Sonntag  um 0.54 Uhr zum zweiten Mal in Folge Opfer einer böswilligen Alarmierung. Dieses Mal fuhren die Kameraden vergeblich in die Kiebitzstraße in Aurich. Hier sollte eine Laube auf einem Kleingartengelände brennen. Die Kameraden konnten wie auch in der Nacht zuvor keine Feststellungen machen.

     

    Noch einmal der Hinweis:

    Die böswillige Alarmierung von Hilfskräften kann nach § 145 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden und der Täter muss die Kosten für den Einsatz tragen.