Laubenbrand war böswillige Alarmierung
( Bitte melden Sie sich an, um den Einsatzort auf einer Karte zu sehen. )
|
eingesetzte Kräfte
|
Einsatzbericht
Die Ortsfeuerwehr Aurich wurde in der Nacht zu Sonntag um 0.54 Uhr zum zweiten Mal in Folge Opfer einer böswilligen Alarmierung. Dieses Mal fuhren die Kameraden vergeblich in die Kiebitzstraße in Aurich. Hier sollte eine Laube auf einem Kleingartengelände brennen. Die Kameraden konnten wie auch in der Nacht zuvor keine Feststellungen machen.
Noch einmal der Hinweis:
Die böswillige Alarmierung von Hilfskräften kann nach § 145 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden und der Täter muss die Kosten für den Einsatz tragen.
Quelle oder weiterführende Informationen
|
Presselink Presselink |
