Rauchmelder

Alles rund um das Thema Rauchmelder:

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen!


- seit 20.03.2012!
- für Neubauten ab 1. November 2012, für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis zum 31.12. 2015
- mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen!

Rauch ist gefährlicher als Feuer!

Ob Kurzschluss, eine umgestürzte Kerze, Rauchen im Bett oder ein defektes Elektrogerät, das Feuer fängt – Brandgefahren lauern im ganzen Haus. So fallen jedes Jahr mehr als 300 Menschen in Deutschland (im Jahr 2010: 374 Verstorbene) einem Feuer in den eigenen vier Wänden zum Opfer.

Unachtsamkeit und technische Defekte sind die typischen Komplizen eines solchen Brandes. Das Feuer breitet sich in Windeseile aus und entwickelt eine unerträgliche Hitze. Und doch sind es ganz selten Verbrennungen, denen die Opfer erliegen. Neun von zehn Personen sterben an Rauchvergiftung. Denn der hochgiftige Brandrauch eilt dem Feuer voraus – lautlos.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter!

Gegen Feuer und Rauch gibt es ein wirksames Frühwarnsystem: Rauchwarnmelder. Der durchdringende Warnton des Rauchwarnmelders weckt uns selbst aus tiefstem Schlaf. Er verschafft uns die nötige Zeit, um zu fliehen, die Feuerwehr zu rufen oder selbst den Brand zu löschen.

Hören Sie den Qualm!

Brandrauch ist heimtückisch. Er kommt auf leisen Sohlen daher, vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist Rauch damit gefährlicher als Feuer. So können besonders nachts, wenn Ihre Sinne ruhen, schon kleine Brände zur großen Gefahr werden – es sei denn, Sie werden rechtzeitig wach. Ihr Rauchwarnmelder weckt Sie auch aus tiefstem Schlaf. Er verschafft Ihnen lebenswichtige Sekunden, um sich und andere zu retten.

Wo braucht man Rauchwarnmelder?



Rauchwarnmelder montieren Sie am besten dort, wo Ihnen die größte Gefahr durch Rauch droht: Vor und im eigenen Schlafzimmer, im Kinderzimmer, in den Fluren, aber auch im Keller und auf dem Dachboden, da hier sehr oft Brände entstehen.



Seit dem 01. November 2012 gilt in Niedersachsen die gesetzlich verordnete Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen. Demnach müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern und den Fluren zum Ausgang der Wohnung oder des Hauses Rauchwarnmelder installiert werden. Die Grafik zeigt eine Beispielwohnung.

Kontakt

Feuerwehr Aurich

Ortsfeuerwehr Aurich
Fockenbollwerkstraße 45
26603 Aurich
04941 / 61011
(bei Übungsdiensten)

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